Ruhestandsplanung

Ruhestandsplanung

Mit Eintritt des Ruhestands beginnt ein völlig neuer Lebensabschnitt, auch in finanzieller Hinsicht. Um für diesen Zeitpunkt optimal aufgestellt zu sein, sollte eine Ruhestandsplanung bzw. Ruhestandsberatung  zu zwei Zeitpunkten stattfinden.

Die erste Planung sollte fünf bis zehn Jahre vor dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben erfolgen (Vermögens- analyse). Denn sollten Einkommen oder Vermögen voraussichtlich für eine finanzielle Ausgestaltung des Ruhestands nicht ausreichen, besteht noch die Chance, genügend Kapital für später aufzubauen.

Die zweite Planung erfolgt kurze Zeit vor Eintritt in den Ruhestand (Ruhestandsplanung). Gemeinsam mit einem Berater kann aktiv die finanzielle Gestaltung des Ruhestands besprochen und geeignete Maßnahmen getroffen werden.

Für einen sorgenfreien Ruhestand muss viel geregelt sein!

Grafik Ruhestandsplanung

Quelle: Gothaer Allgemeine Versicherung AG

Die transparent consult analysiert gemeinsam mit Ihnen Ihre Vermögenswerte und optimiert bei Bedarf Ihre Versorgung im Alter. Wir überprüfen, ob Ihre aktuelle Vermögenssituation zu Ihren Wünschen und Zielen passt. Mit unserer Ruhestandsplanung zeigen wir Ihnen transparent und neutral eventuell bestehende Lücken auf und bieten Ihnen die entsprechenden Lösungen an, damit Sie Ihren Ruhestand sorgenfrei genießen können. Nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit uns auf.


Absicherung des eigenen Willen

Ehepaar im Ruhestand

Im Rahmen unserer Ruhestandsberatung erleben wir immer wieder Fälle, in denen Menschen durch Unfälle oder Krankheiten in einen Zustand völliger Hilflosigkeit geraten und nicht mehr selbst entscheiden können, was mit ihnen passiert. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen im Rahmen unserer Ruhestandsplanung vor, wie Sie Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen erstellen lassen können.

Die meisten Deutschen glauben, dass in solchen Fällen der Ehepartner oder ein naher Verwandter alle wichtigen Entscheidungen treffen darf.  Dies ist leider weit verbreiteter Irrglaube!

Ihr Wille ist nicht automatisch rechtsverbindlich festgelegt. Deshalb prüft ein Betreuungsgericht die Einsetzung eines gesetzlichen Betreuers. Dieser „fremde“ Betreuer entscheidet dann z.B. über finanzielle Angelegenheiten, über die Unterbringung in Pflegeeinrichtungen usw.!

Würden Sie dies wollen?

Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass Sie Ihren Willen und Ihre Wünsche im Vorfeld schriftlich festlegen und eine Person Ihres Vertrauens benennen, die sich um Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne kümmert.

Bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung ist es wichtig die eigenen Wünsche unter Berücksichtigung aller rechtlichen Belange zu erfassen. Greifen Sie auf kompetente und rechtssichere Hilfe zurück und lassen Sie diese wichtigen Unterlagen nach Ihren Wünschen erstellen.

Die transparent consult bietet Ihnen über unseren Kooperationspartner folgenden Service zum Thema Vorsorgevollmacht , Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Trauerverfügung, Haustier- und Großtierverfügung, Testament und Unternehmervollmacht an:

  • Erstellung rechtsicherer Vollmachten und Verfügungen durch Fachanwälte
  • Registrierung der Vollmachten im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
  • Sichere Verwahrung Ihrer Dokumente
  • Schutz vor Verlust, Diebstahl, Elementarschäden, Missbrauch durch Dritte
  • Bereitstellung der Dokumente an Ärzte und Gerichte rund um die Uhr
  • Erstellung einer Notfallkarte mit allen wichtigen Daten für den Ernstfall
  • 24-Stunden-Erreichbarkeit weltweit
  • Information über gesetzliche Änderungen
  • Jährliche Prüfung der Aktualität Ihrer Vollmachten und Verfügungen